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   OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 23 U 220/11   

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https://dejure.org/2012,59101
OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 23 U 220/11 (https://dejure.org/2012,59101)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2012 - 23 U 220/11 (https://dejure.org/2012,59101)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 23 U 220/11 (https://dejure.org/2012,59101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Schenkung eines Bankguthabens zugunsten Dritter auf den Todesfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 331; BGB § 518 Abs. 1; BGB § 518 Abs. 2
    Ansprüche des Beschenkten gegen eine Bank aus einer Schenkung von Todes wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 23 U 220/11
    Konkrete Anhaltspunkte, welche danach eine Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind (BGH, Urt. v. 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295 ff., Rn. 16).

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urt. v. 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295 ff., Rn. 16).

  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 23 U 220/11
    Der Mangel der Form des § 518 Abs. 1 BGB steht dem nach § 518 Abs. 2 BGB nicht entgegen, da durch den Tod der Erblasserin das Kontoguthaben auf den Kläger überging und mithin die Schenkung vollzogen wurde (Grünwald in: Palandt, BGB, 71. Aufl. München 2012, § 331 BGB, Rn. 5 m.w.N.; Jagmann in: Staudinger, BGB (2009), § 331 BGB Rn. 20 f.; BGH, Urt. v. 28. April 2010 - IV ZR 73/08 - NJW 2010, 3232, Rn. 16 f., OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 123/75

    Rechtswirksames Zustandekommen einer Schenkung - Schuldrechtlicher Anspruch der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 23 U 220/11
    15 Der von der Erbin der Erblasserin nach deren Tod vorsorglich erklärte Widerruf bezüglich aller Verträge zugunsten Dritter vom 13.10.2009 (Bl. 41 d. A.) hat zur Folge, dass dadurch das Recht des Klägers erlischt, die Auszahlung des Kontoguthabens von der Beklagten zu fordern, denn die der Erbin zustehende Befugnis, das ursprünglich der Erblasserin zustehende Widerrufsrecht nach deren Tod an ihrer Stelle auszuüben (BGH, Urt. v.14.07.1976 - IV ZR 123/75, juris, Rn. 27), bezieht sich ausschließlich auf den zwischen der Erblasserin und der Beklagten geschlossenen Vertrag.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 236/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 23 U 220/11
    Zwar kann sich vorliegend der Kläger darauf berufen, dass ihm das streitgegenständliche Kontoguthaben von der Erblasserin geschenkt wurde, denn der Abschluss eines Schenkungsvertrages ist darin zu erblicken, dass die Erblasserin dem Kläger die Begünstigung vor seinem Tod mitteilt und dieser die Schenkung annimmt (Gottwald in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. München 2012, § 331 BGB, Rn. 6; Schebesta in: Ott-Eulenburg/Schebesta/Bartsch, Erbrecht und Banken, Bonn 2008, § 5 III 1, Rn. 28 f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 31. Mai1996 - 22 U 236/95, juris, Rn. 11 f.).
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